13.
August
2017

Wegen fahrlässiger Tötung erhielten die beiden Firmenchefs je sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verbunden mit einer Geldauflage von 100.000 Euro

Verfasst von Manu

Rechtstipp – Arbeitsschutz vernachlässigt

Fahrlässige Tötung, verletzte Aufsichtspflicht und versuchte StrafvereitelungWegen fahrlässiger Tötung erhielten die beiden Firmenchefs je sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verbunden mit einer Geldauflage von 100.000 Euro. Ein weiterer Geschäftsführer muss 10.000 Euro Bußgeld zahlen. Denn er hatte als Mitbetriebsinhaber seine Aufsichtspflicht verletzt. Eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung erhält voraussichtlich auch der Produktionsleiter. Er hatte den Azubi alleine an der Maschine arbeiten lassen, obwohl er von der Gefahr wusste. Bei einem für die Instandhaltung der Maschine zuständigen Mitarbeiter steht sie mit 3600 Euro bereits fest. Er soll die Vorrichtung ausgebaut haben. Nicht zuletzt muss ein Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes 9000 Euro zahlen. Er hatte versucht, die wahren Hintergründe zu vertuschen. Weil er falsche Angaben gegenüber der Polizei und der Berufsgenossenschaft gemacht hatte, wurde er wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt. Gegen das Urteil der Berufungsinstanz ist noch Revision möglich (LG Osnabrück, Urteil v. 20.09.2013, Az.: 10 KLs 16/13, nicht rechtskräftig).

Arbeitsschutz vernachlässigt – Arbeitgeber haften | anwalt.deanwalt.de

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