Tödlicher-Schwerer Arbeitsunfall in Ihrem Verantwortungsbereich 🙂↕️

Zielführend: Spezialisten vom unabhängigen Arbeitsunfall-Beratungs-Zentrum zum Unfallort rufen (Zeitnah), nach der Unfallaufnahme die Produktion fortsetzen und somit den Erhalt des Unternehmens sichern, Aufwand und Kosten sparen!!! 😊 

Die Ausgaben für die Leistungen des uABZ betragen max. 10-15% der Kosten, die Sie ohne das uABZ an Regress- Verwaltungs- Anwalts-Gerichts- Produktionsausfall- und Gutachterkosten aufwenden werden. Das uABZ stellt zudem die Compliance im Unternehmen sicher, so dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen kann.
Ohne die Sachverständigen des uABZ erleben Sie meist folgenden aufreibenden Hergang!!! 😒
Einige Stunden nach der Unfalluntersuchungsaufnahme sind die Ermittlungsbehörden abgerückt (Baustelle/Betriebsbereich durch Gewerbeaufsicht gesperrt/Maschine/Gabelstapler beschlagnahmt/Misch-Recycling Anlage/Baustelle per Anordnung stillgelegt, es wurde angeordnet, dass Sie auf Ihre Kosten einen Sachverständigen beauftragen).

Sie als Verantwortlicher haben Zeit und warten die Reaktionen der Arbeitsschutzbehörden ab, weil das Gewerbe ruhen kann … wohl kaum! Sie müssen bauen/produzieren/recyceln *Alle haben Zeit, Sie nicht. Ihnen läuft die Zeit davon. Die Arbeitsschutzbehörden melden sich nach der Unfall-Erstaufnahme erstmal nicht wieder, sind personell hoffnungslos überfordert/demotiviert oder haben Zeit bis die Ermittlungen nach Monaten, Jahren abgeschlossen sind. Es sei denn der öffentliche Druck verlangt Ihre schnelle Verurteilung, dann hat die Gewerbeaufsicht Hilfe von BKK, LKA … und die drohende, für Sie kostspielige Gerichtsverhandlung mit ungewissem Ausgang erfolgt zeitnah (ca. 12 Monate 😒).
Sie lehnen sich zurück, denn Sie haben nichts falsch gemacht. Wohl kaum! Es sei denn, Sie haben allen gesetzlichen Forderungen entsprochen:
1. Haben einen Notfallplan für traumatisierende Ereignisse, der beim Unfall funktionierte.
2. Haben ausreichend Ersthelfer, Erstbetreuer, Kümmerer, Brandschutzhelfer und die bereits seit 2013 geforderte Beurteilung der psychischen Gefährdung
3. Haben Unfälle verhindernde Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen,
Herstelleranweisungen, Montageanweisungen, Unterweisungen zu Verhaltensanforderungen und haben deren Einhaltung ausreichend kontrolliert. Wohl kaum, denn dann hätte das Unfallereignis nicht stattgefunden. Die anderen Betriebe haben bestimmtes auch nicht und sind schlechter im Arbeitsschutz. Möglich, aber diese hatten kein solches Ereignis, auch wenn es nur eine Frage der Zeit ist.
Hergang mit Hilfe des uABZ:
Das Unfallereignis wird zeitnah und lückenlos aufgeklärt.
Sie haben Gewissheit und können unterstützt vom uABZ reagieren. Das Geschehen ist ausermittelt und eine Gerichtsverhandlung zur Wahrheitsfindung muss nicht stattfinden. Der Weg für Kompromisse in eventuell noch bestehenden Streitfragen ist ist frei.
Folgeschäden werden auf ein Minimum reduziert und es kommt meist zur Einstellung des Verfahrens, sowie ... 😊

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Unabhängiges Arbeitsunfall-Beratungs-Zentrum
Hüsenbergweg 13
31228 Peine

Telefon: 05 171 76 911 88
Mobil: 0 177 5972 689
(Claudia Reusche)
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